Medical Device Regulation (mdr)

Die MDR wurde im April 2017 verabschiedet und muss bis spätestens Mai 2020 auch von Zahnarztpraxen und Zahnlaboren umgesetzt werden.

Unser Referent - Stefan Sander - informiert Sie verständlich über Gesetzesgrundlagen, Anforderungen, Handlungsbedarf und Umsetzung der MDR bis Stichtag 26.05.2020:

Was ändert sich ab 5-2020?

-Erstellung von Risikomanagement-Plänen (Pflicht)
-Erstellung von Risikoanalysen (Pflicht)
-Qualitätsmanagement (keine Pflicht - aber notwendig)
-Was beinhalten die neuen Konformitätserklärungen?
-Erstellung von Sicherheitsberichten nach dem Inverkehrbringen
-Beachtung des Meldesystems
-Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?
-Die Umsetzung im Alltag Ihre Vorteile: Produktsicherheit, Qualitätsstandards, Kundenorientierung, Regressschutz

Ihre Vorteile: 
-Produktsicherheit, Qualitätsstandards, Kundenorientierung

-Regressschutz

Anmeldung telefonisch 06441 - 449 04 58 täglich 8:00 bis 14:30 Uhr, AP: Susanne Jost